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Praktische Informationen

Erforderliche Schritte zur Beschäftigung bei uns:
  • Erlangung der Gewerbeberechtigung,

  • für die Arbeit in Deutschland ist die Erledigung der PD A1-Bescheiniung beim SV-Träger notwendig,

  • Freistellung – Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug in Deutschland,

(Wenn Sie die Bautätigkeiten bzw. die Arbeiten betr. die Bauausführung in Deutschland verrichten, dann ist Ihr Auftraggeber im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes zum Bauabzugssteuer in Höhe von 15% Ihres Rechnungsbetrags verpflichtet. Einzige Möglichkeit, um diesen Steuerabzug zu vermeiden, ist die Erledigung sogenannter Freistellungsbescheinigung.)

Bei Erledigung von erforderlichen Dokumenten wird unsere Abteilung für administrative Tätigkeit Sie stets gut unterstützen und Sie an zuständige Behörden verweisen.

Oft gefragt

Wir bieten die Unterbringung in Wohnungen oder Häusern, die ordentlich eingerichtet und mit erforderlicher Einrichtung ausgestattet sind. Sie werden zusammen mit Ihren Arbeitskollegen wohnen. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Beschäftigten ihren Arbeitsturnus komfortabel verbringen und ihnen alles zur Verfügung gestellt wird, was sie für die Erholung nach der Arbeit brauchen. Siehe Foto

Je nach Bedarf wird das Werkzeug der Marke HILTI den Gewerbetreibenden bereitgestellt.

Gewöhnlich 3,5 Wochen und dann folgt die 10-tägige Pause. Auf Grund der Absprache kann der Arbeitsturnus verlängert werden.

Die Rechnungen werden einmal monatlich nach Ende des Kalendermonats ausgestellt. Die Fälligkeit der Rechnung beträgt 14 Tage.

Nach Absprache gewähren wir auch Vorschüsse.

Unsere Firma stellt die Kleintransporter zur Verfügung, die Sie nach Absprache mieten können.